Informationen zum Wiedereinstieg in den Beruf

Wiedereinstieg lohnt sich!

Der Wiedereinstieg in den Beruf lohnt sich auf lange Sicht immer. Mit den weiteren beruflichen Erfahrungen, die Sie sammeln, bleiben Sie auf dem Arbeitsmarkt gefragt.

Eine versicherungspflichtige berufliche Laufbahn baut außerdem Ihren Rentenanspruch aus. Berufliche Aktivität bringt Anerkennung und Lohn. Ob der Zeitpunkt der richtige ist, hängt von Ihren Möglichkeiten ab.

Unsere verschiedenen Rubriken leiten Sie zu Informationsportalen, die Ihnen in der Entscheidungsfindung weiterhelfen.

Allgemeine Informationen

"Perspektiven schaffen" – das Portal des Bundesgleichstellungsministeriums hilft Ihnen von der Idee bis zum Wiedereinstieg mit vielen Praxisbeispielen und Portraits von jenen, die es geschafft haben, beruflich wieder aktiv zu werden.

Link zum Portal: Perspektiven schaffen

Planen Sie Ihren beruflichen Wiedereinstieg mit dem Portal "Wiedereinstieg in den Beruf" Schritt für Schritt mithilfe der Bundesagentur für Arbeit.

Minijob und geringfügig Beschäftigte

Minijob - Ein Weg, wieder berufliche Erfahrung zu sammeln, kann eine geringfügige Beschäftigung sein. Seit dem 01. Oktober 2022 beträgt die Verdienstgrenze 520 Euro im Monat.

Der Mindestlohn steht im Zusammenhang mit der Verdienstgrenze. Erhöht sich der Mindestlohn, erhöht sich auch die Verdienstgrenze bei einer geringfügigen Beschäftigung.

Bei der Minijobzentrale finden sie viele Informationen rund um den Minijob.

Einen Überblick über die Bedeutung des Minijobs finden Sie auch bei der Agentur für Arbeit.

Die Deutsche Rentenversicherung bietet in ihrer neuen Broschüre einen ausführlichen Überblick über Mini- und Midijobs, Rente und Steuern.